Allgemeine Infos

Allgemeine Infos

Vertragliches

Wir sind eine private Praxis und können daher nicht mit der gesetzlichen Versicherung abrechnen. Ob diese ggf. doch Kosten übernehmen, klären Sie bitte selber.

Für die Kostenübernahme seitens Ihrer privaten Versicherung ist eine ärztliche Verordnung zwingend erforderlich. Aus ihr muss hervorgehen, dass eine Indikation zur Heilmitteltherapie erforderlich ist, in diesem Fall Logopädie bzw. Stimmtherapie. In welcher Höhe die Kosten übernommen werden, klären Sie bitte selber mit Ihrer Versicherung.

Selbstverständlich können Sie auch als Selbstzahler*in alle Leistungen in Anspruch nehmen.

Share by: